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Anbieterkennzeichnung gem. § 6 Teledienstegesetz

Marketing Service GmbH

Werner Suhr
Marie-Curie-Str. 18
D-30966 Hemmingen
Telefon +49-5 11-41 02 88 30
E-Mail: info at m-s-g.org

Rechtlicher Hinweis zur Verantwortlichkeit der Links

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UStID.: DE210524084

Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. ALLGEMEINES

1. Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei der Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist, sie aber dem Auftraggeber bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt, so gelten auch dann unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
2. Unsere Angebote sind freibleibend. Die Bestellung (Vertragsangebot) ist für den Käufer verbindlich. Wir sind berechtigt, die Annahme der Bestellung binnen einer Frist von drei Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich abzulehnen.
3. Mündliche Nebenreden sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
4. Bei Verwendung der gelieferten Ware sind Schutzrechte Dritter zu beachten.
5. Bei Arbeiten an der EDV-Anlage, unabhängig ob diese Arbeiten im Soft- oder Hardwarebereich durchgeführt werden, entsteht keine Haftung unsererseits für die auf der EDV gespeicherten Datenbestände.

II. Lieferung

1. Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung der Gesamtlieferung sinnvoll erscheint. Bei Vornahme von Teillieferungen sind wir berechtigt, diese gesondert abzurechnen. Insoweit gelten die Zahlungsbedingungen entsprechend.
2. Falls höhere Gewalt - als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können - suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten, sich daraus ergebende Verzögerungen, den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges von dem Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
3. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach setzen einer Nachfrist von mindestens vier Wochen gegeben.
4. Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.

III. Preise/Zahlungsbedingungen

1. Mangels abweichender Vereinbarungen versteht sich unsere Lieferung ab Werk ohne Verpackung.
2. Für die Berechnung gelten stets die am Tag der Lieferung gültigen Preise. Sind diese höher als bei Vertragsabschluß, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Mengen zurückzutreten.
3. Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
4. Bei vereinbarter frachtfreier Lieferung haben die von uns genannten Preise die zur Zeit des Angebots gültigen Frachten und Nebengebühren zur Grundlage. Sie werden zugunsten oder zu Lasten des Auftragnehmers an veränderte Fracht- und Nebengebührensätze für unsere Lieferung angepaßt, ohne daß dem Käufer insoweit ein Rücktrittsrecht zusteht.
5. Unsere Rechnungen sind ohne Abzug 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar rein netto Kasse.
6. Im Falle des Zahlungsverzuges werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank ab Verzugseintritt berechnet. Dem Käufer bleibt es vorbehalten, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
7. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen. Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
8. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückhaltung.

IV. Versand

1. Verladung und Versand erfolgen ungesichert auf Gefahr des Empfängers.
2. Sofern der Käufer eine bestimmte Versandart oder einen bestimmten Versandweg wünscht, sind wir bemüht, dem zu entsprechen. Dadurch bedingte Mehrkosten - auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung - gehen zu Lasten des Käufers.
V. Gewährleistung

1. Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
2. Der Käufer hat die gelieferte Ware - soweit zumutbar auch durch eine Probeverarbeitung - bei Eingang auf Mängel bezüglich der Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt.
3. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware - bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt der Ware - schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.
4. Unsere Gewährleistungspflicht beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Sofern Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen sind, kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
5. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.

VI. Schadensersatz

Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem Schaden stiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Zahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum, auch wenn Zahlungen auf bestimmte bezeichnete Waren erfolgen. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, sofern sichergestellt ist, daß die Forderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht und der Eigentumsvorbehalt durch den Käufer an seinen Kunden weitergeleitet wird.
2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehende Erzeugnisse, zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsanspruch bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
3. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist ermächtigt, diese Forderung bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmitelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen.
4. Die Ermächtigung zum Weiterverkauf ist jederzeit wideruflich. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen unverzüglich den Abnehmer der Vorbehaltsware schriftlich zu benennen.
5. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen. Kosten für notwendig werdende Interventionen durch uns hat der Käufer zu erstatten.
6. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
7. Die Waren oder die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
8. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

VIII. Erfüllungsort- und Gerichtsstand

1. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht insbesondere dem GmbH Gesetz.
2. Gerichtsstand ist, soweit vom Gesetzgeber nicht anders vorgeschrieben, Hannover.